Die Berufliche Oberschule stellt einen wichtigen Faktor der Durchlässigkeit im Bayerischen Schulsystem dar, denn über diesen Weg kann jeder Schüler den Weg bis hin zum Allgemeinen Abitur gehen, egal ob er oder sie gerade auf der Mittelschule, der Wirtschaftsschule oder der Realschule ist oder sich derzeit in einer Ausbildung findet.

Die besondere Flexibilität der Beruflichen Oberschule zeigt sich dabei darin, dass je nach Ausbildungsdauer unterschiedliche Abschlüsse erreicht werden können. Schülerinnen und Schüler können je nach individuell Zielen und Fähigkeiten entscheiden, wie sie ihre schulische Laufbahn gestalten und welchen Abschluss sie anstreben.

Am Ende der Jahrgangsstufe 12 der Fachoberschule muss jeder Schüler die Abschlussprüfung ablegen, egal ob er danach die Schule verlassen oder in die Jahrgangsstufe 13 aufsteigen möchte.

Schüler, die die Abschlussprüfung in der Jahrgangsstufe 12 mit Erfolg ablegen, erhalten das Zeugnis der Fachhochschulreife (Fachabitur). Es berechtigt zum Studium an Hochschulen für angewandte Wissenschaft in der Bundesrepublik Deutschland (unabhängig von der Ausbildungsrichtung). Gleichzeitig ist es die Grundvoraussetzung zum Besuch der Jahrgangsstufe 13.

Teilweise müssen Absolventen, die sich für ein Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaft bewerben, welches nicht ihrer Ausbildungsrichtung entspricht, vor Studienbeginn eine mindestens sechswöchige, dem gewählten Studiengang entsprechende Vorpraxis nachweisen. Für bestimmte Studiengänge sind weitere Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die jeweilige Hochschule für angewandte Wissenschaften.

Das Zeugnis der Fachhochschulreife gilt auch als Voraussetzung für die Ausbildung der Beamten des gehobenen nichttechnischen Dienstes an der Bayerischen Beamtenfachhochschule. Wer eine solche Laufbahn anstrebt, muss außerdem die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen (Teilnahme an einem Ausleseverfahren u.a.). Auskünfte hierzu erteilen die für die jeweilige Laufbahn zuständigen Staatsministerien und die Geschäftsstelle des Bayerischen Landespersonalausschusses.

Schüler, welche die Abschlussprüfung in der Jahrgangsstufe 13 mit Erfolg ablegen, erhalten das Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife (Abitur).

Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt zu den durch die Ausbildungsrichtung festgelegten Studiengängen an Universitäten. In Bayern richten sich diese Studienberechtigungen nach der Qualifikationsverordnung, in den anderen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25. November 1976.

Zugangsvoraussetzung zur Jahrgangsstufe 13 der Fachoberschule ist der erfolgreiche Abschluss der Jahrgangsstufe 12 inklusive der Abschlussprüfung zum Fachabitur mit einem Notendurchschnitt im Zeugnis der Fachhochschulreife von mindestens 3,0 oder besser (ohne Sport).

Schülerinnen und Schüler, die zusätzlich zur fachgebundenen Hochschulreife den Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache erbracht haben, erlangen die allgemeine Hochschulreife, die zum Studium aller Studiengänge an Universitäten berechtigt.

Dieser Abschluss ist einem am Gymnasium abgelegtem Abitur gleichwertig.