Die Schülerinnen und Schüler, welche die Vollzeitklassen der Beruflichen Oberschule besuchen, sind BAföG-berechtigt. Dabei wird nach derzeitigem Stand in der Vorklasse die Förderung elternabhängig, in der 12 und 13 wird der Höchstsatz elternunabhängig gewährt.

Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung, dort können weitere Auskünfte eingeholt werden. Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der Stadt und des Landratsamtes Kitzingen sowie der Ämter weiterer Landkreise.

Eine Online-Antragstellung für BAföG ist unter https://afoegfofa.osrz-akdb.de/BAfoeGOnline/ABAfoeG/ möglich.

Die für BOS- und FOS-Schüler beim Bafög-Amt vorzulegende Bescheinigung finden sie hier:

Bitte ergänzen Sie die Daten des Antragsstellers und legen es zur Kontrolle und Unterschrift rechtzeitig im Sekretariat vor.